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von Müritzquerung
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Was Arbeitnehmern zusteht: Urlaub, Krankmeldung und Schutz vor Stress im Job

Wer arbeitet, hat nicht nur Pflichten, sondern auch klare Rechte – und die lohnen sich, genauer hinzuschauen. Urlaub, Krankmeldung, Pausen und der Schutz vor zu viel Stress im Job sind fest im Gesetz verankert. Trotzdem herrscht in vielen Betrieben Unsicherheit darüber, was wirklich gilt. Oft werden Rechte aus Unwissenheit nicht genutzt. Dabei geht es um mehr als Formalitäten: Es geht um Gesundheit, Erholung und faire Arbeitsbedingungen – also um Dinge, die im Arbeitsalltag einen echten Unterschied machen können.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Freie Tage sind Pflicht

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr – bei einer Sechs-Tage-Woche. Wer eine Fünf-Tage-Woche hat, kommt also auf mindestens 20 Urlaubstage. Viele Tarifverträge oder Arbeitsverträge sehen sogar mehr vor. Auch Teilzeitkräfte und Minijobber haben Anspruch auf Urlaub – anteilig zur Arbeitszeit.

Zusätzlich kann es Sonderurlaub geben, etwa bei einem Todesfall in der Familie, der eigenen Hochzeit oder der Geburt eines Kindes. Das ist zwar nicht gesetzlich garantiert, aber in vielen Verträgen oder Tarifregelungen vorgesehen.

Unwichtig ist, ob der Urlaub „gebraucht“ wird – er dient der Erholung. Wer am Jahresende noch Tage übrig hat, kann sie meist bis Ende März des Folgejahres nehmen. Danach verfallen sie, es sei denn, der Urlaub konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht genommen werden.

Was tun, wenn Rechte missachtet werden?

Wenn Urlaub verweigert, Krankmeldungen ignoriert oder belastende Zustände einfach hingenommen werden, ist es Zeit zu handeln. Oft hilft schon ein offenes Gespräch mit der Führungskraft oder der Personalabteilung. Wer sich nicht allein traut, kann den Betriebsrat einschalten – er ist dafür da, die Interessen der Mitarbeitenden zu vertreten.

Auch Gewerkschaften bieten Beratung. Im Zweifelsfall lohnt sich rechtliche Unterstützung, zum Beispiel durch diese Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Rosenheim. Dort kann zum Beispiel ein nicht genehmigter Urlaub oder eine unrechtmäßige Kündigung geprüft werden..

Krankmeldung: Was wann zu tun ist

Wer krank ist, sollte sich frühzeitig beim Arbeitgeber melden – am besten gleich morgens vor Beginn der Schicht. Seit 2023 braucht die ärztliche Bescheinigung in vielen Fällen nicht mehr selbst eingereicht zu werden: Die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) wird direkt von der Arztpraxis an die Krankenkasse übermittelt, von dort ruft sie der Arbeitgeber ab.

Ein Attest muss spätestens am vierten Krankheitstag vorliegen – manche Arbeitgeber verlangen es schon ab dem ersten Tag. Das steht dann im Arbeits- oder Tarifvertrag.

Während der Krankheit gibt es bis zu sechs Wochen lang Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Wer während des Urlaubs krank wird, kann sich diese Tage gutschreiben lassen – aber nur mit ärztlicher Bescheinigung. Krankheitstage gelten dann nicht als Urlaub.

Schutz vor Stress und Überlastung: Was der Arbeitgeber tun muss

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind längst kein Tabuthema mehr – und sie sind kein Einzelfall. Zeitdruck, ständige Erreichbarkeit oder Konflikte im Team können auf Dauer krank machen. Deshalb verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz Unternehmen dazu, nicht nur körperliche, sondern auch psychische Gefährdungen zu beurteilen.

Diese sogenannte Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht – unabhängig von der Betriebsgröße. Wenn dabei Belastungen festgestellt werden, muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen: etwa Arbeitszeiten anpassen, Aufgaben neu strukturieren oder Führungskräfte schulen.

Wer dauerhaft unter Stress leidet, sollte das Gespräch suchen – mit der Führungskraft oder dem Betriebsrat. Auch der Gang zum Arzt kann helfen, um körperliche oder seelische Auswirkungen frühzeitig zu erkennen.

Für länger erkrankte Beschäftigte kann eine stufenweise Wiedereingliederung sinnvoll sein – etwa mit reduzierter Stundenzahl. Auch Angebote wie betriebliches Gesundheitsmanagement oder externe Beratung (z. B. durch Psychologen) gehören zu den präventiven Maßnahmen, auf die Mitarbeitende unter Umständen Anspruch haben.

Gute Arbeit braucht klare Rechte

Urlaub, Krankmeldung und Schutz vor Überlastung sind keine Extras, sondern klare Rechte. Sie sorgen dafür, dass Arbeit nicht krank macht und Erholung möglich ist. Wer seine Rechte kennt, kann den eigenen Arbeitsalltag besser gestalten – und notfalls auch Grenzen setzen. Gute Arbeit braucht gute Rahmenbedingungen – dafür ist nicht nur Engagement, sondern auch Information entscheidend.

Müritzquerung

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