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von Müritzquerung

Promillegrenzen für die Schifffahrt

Sichere Fahrt auf jedem Gewässer

Alkoholgrenze beim Bootfahren

Auf dem Wasser fühlt man sich gleich ein wenig wie im Urlaub. Deshalb ist die Vorfreude groß, wenn das Wetter passt und die Segel gespannt werden können. Ob auf einem Kahn, einem Ruderboot oder Segelschiff, es lässt sich für jeden Geschmack der passende Untersatz finden. Doch worauf muss man achten, gerade wenn die Fahrt feucht fröhlich werden könnte? Welche Promillegrenzen gelten auf den Wasser-Verkehrsstraßen und was ist bei Verstößen zu erwarten?

Sicher auf dem Wasser

Wie im Straßenverkehr gibt es festgelegte Richtlinien, an welchen sich Menschen auf Wasserstraßen orientieren müssen. In der Seefahrt Straßenordnung (SeeSchStrO) für Küstengewässer und der Binnenschifffahrtsordnung (BinSchStrO) für Binnengewässer sind die Reglementierungen des deutschen Schifffahrtsrechts festgehalten. Hier kann man sich über die Fahrregeln, die Verkehrszeichen, die Geschwindigkeitsbegrenzungen, die Ausrüstungspflichten und auch über die Promillegrenzen informieren. Im Bußgeldkatalog sind die zu erwartenden Sanktionen festgehalten.


Wie im Straßenverkehr muss laut Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung die Person am Steuer des Bootes dafür geeignet sein. Sie muss dafür die körperlichen und geistigen Fähigkeiten und eine Erlaubnis besitzen. Als Schiffsführer darf diese also nicht unter Einwirkung von Drogen, Alkohol, Medikamenten stehen und auch nicht übermüdet oder anderweitig beeinträchtigt sein. Das Fahrzeug muss vor dem Start auf seine Betriebssicherheit und Fahrtüchtigkeit überprüft worden sein und die Fahrer muss über die Bedingungen und Verhältnisse zum Führen eines Fahrzeugs auf Wasserstraßen informiert sein.

Promillegrenze auf dem Wasser

Welche Bußgelder möglich sind, wenn Sie auf einem Sportboot die Promillegrenze missachten, zeigt folgenden Übersicht:

  • Verstoß 0,5 - 1,09 Promille = 350 bis 2.500 Euro
  • Verstoß ab 1,1 Promille = Geld- oder Freiheitsstrafe, Anordnung einer MPU

In Bezug auf Alkohol gibt es ebenso wie beim Fahren mit dem Auto eine Promillegrenze. Diese liegt auf allen befahrbaren deutschen Gewässern, ob Binnen- oder Küstenstraßen bei 0,5 Promille. Über diesen Wert ist es nicht gestattet, ein Wasserfahrzeug zu steuern. Der Bodensee macht hier eine Ausnahme aufgrund dessen, dass es sich um internationales Gewässer handelt. Hier liegt der Grenzwert bei 0,8 Promille. Die Grenzgewässer Lausitzer Neiße, Oder und Westoder führen mit 0,2 Promille ebenfalls einen anderen Wert an.

Allgemein gilt jedoch, dass bei Ausfallerscheinungen, also dem Verdacht, dass die Fähigkeit ein Wasserfahrzeug zu führen, eingeschränkt ist, auch schon bei einem niedrigeren Promillewert eine Strafanzeige drohen kann. Wie beim Steuern eines Autos gilt man ab 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig. KapitänInnen, die ein Schiff mit Gefahrgut steuern oder in der Passagierschifffahrt müssen allzeit einen Grenzwert von 0,0 Promille aufweisen. Dies gilt auch für die Besatzung.

Diese Regeln gelten für sämtliche auf dem Wasser gesteuerten Fahrzeuge. Dabei ist es egal, ob es sich um ein Sportmotorboot, ein Ruder- oder ein Segelboot handelt.

Konsequenzen bei Überschreitungen der Promillegrenze

Die Wasserschutzpolizei ist dafür verantwortlich, dass die Regeln des Schifffahrtsrechts eingehalten werden. Ein Verstoß gegen die Promillegrenze wird als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet. Bei einer Überschreitung des Wertes von 0,5 Promille bis hin zu 1,09 Promille bei der Binnenschifffahrt muss man für gewöhnlich mit einer Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit rechnen. Dies hat ein Bußgeld von 350 EUR bis hin zu 2.500 EUR zur Folge.

Bei der Seeschifffahrt ist die Geldstrafe etwas höher. Hier steigt sie auf 750 EUR bis 2.500 EUR. Die Folgen sind ähnlich wie im Straßenverkehr; Geldstrafen, Fahrerlaubnis- und oder Bootsführerscheinentzug. Je nach Heftigkeit des Vergehens kann auch eine Freiheitsstrafe oder die Anordnung einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) erfolgen.

Auch der Kfz-Führerschein kann eingezogen werden. Dies gibt für alle KapitänInnen und für alle deutschen Gewässer, ob Binnenschifffahrt oder Seeschifffahrt. Fähren, Sportboote oder Kleinfahrzeuge (unter 20m), auch solche, die durch Muskelkraft bewegt werden wie Kanus, Flösse oder Ruderboote unterliegen diesen Regeln des deutschen Schifffahrtsrechts.

Wichtig vor der Fahrt:

  • Informationen über das Fahrtgebiet einholen
  • Eigene Fähigkeiten und Kenntnisse richtig einschätzen
  • Keine Fahrt auf dem Wasser, falls Ausfallerscheinungen auftreten auch bei
  • Einhaltung der Promillegrenze
  • Umsichtiges, Rücksichtsvolles und Aufmerksames Verhalten aller Verkehrsteilnehmer
  • Kein rechtsfreier Raum auf Gewässer

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